ANGEBOTSBEDINGUNGEN FÜR DAS LINUS-TREUEPROGRAMM

I. Geltungsbereich

Die folgenden Angebotsbedingungen gelten für die Teilnahme an dem LINUS-Treueprogramm (nachfolgend „LINUS-Treueprogramm“) der Linus Digital Finance AG, Alexanderstraße 7, 10178 Berlin (nachfolgend „LINUS“) und alle hieraus resultierenden vertraglichen Beziehungen zwischen LINUS und Teilnehmern an dem Treueprogramm (nachfolgend „Teilnehmer“).

II. Teilnahmevoraussetzungen

2.1. Für die Teilnahme am LINUS-Treueprogramm muss ein Co-Investment in eine der auf der LINUS-Plattform verfügbaren Co-Investitionsmöglichkeiten getätigt werden.

2.2. Der Treuebonus (Ziffer III.) kann nur für Co-Investments in LINUS-Growth-Projekte über die Treuhandstruktur und jeweils ab 200.000 Euro (für semiprofessionelle Investoren) bzw. 50.000 Euro (für professionelle Investoren) angeboten werden.

III. TREUEBONUS

3.1. Erfüllt der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 2, erhält er abhängig vom Co-Investmentvolumen (wie in Ziffer 3.2 definiert) eine erhöhte Zielrendite nach folgender Staffel:

≥ 200.000 Euro

≥ 500.000 Euro

≥ 1.000.000 Euro

Hat ein Co-Investor beispielsweise aktuell 400.000 Euro investiert und plant ein weiteres Co-Investment von 200.000 Euro, so beträgt die Zielrendite für dieses neue Co-Investment der Zielrendite, die ab einem Co-Investmentbetrag von 500.000 Euro gewährt würde.

3.2. Das Investmentvolumen meint das aktuelle Volumen aller Co-Investments eines Co-Investors.

3.2.1.  Historisches Volumen, das bereits zurückgezahlt und nicht re-investiert wurde, wird nicht berücksichtigt.

3.2.2.  Für LINUS Funds und LINUS Portfolio ist die kontrahierte Co-Investmentsumme maßgebend, zu der sich ein Co-Investor verpflichtet hat, unabhängig davon, ob ein Kapitalabruf bereits stattgefunden oder eine Zahlung geflossen ist.

3.3. Der Anspruch auf den Treuebonus erlischt, wenn der Teilnehmer den oder einen Treuhandvertrag wirksam widerruft und so wieder unter das jeweilige, der in Ziffer 3.1 entsprechenden Staffelung entsprechenden und für die Teilnahme am LINUS-Treueprogramm notwendige Co-Investmentvolumen fällt.

3.4. Der Treuebonus kann mit anderen Angeboten, Boni oder Empfehlungsvergütungen kombiniert werden.

3.5. Mit der Zahlung des Treuebonus sind alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber LINUS abgegolten. Insbesondere besteht kein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber LINUS.

IV. Haftung und Freistellung

4.1. Die Haftung von LINUS, einschließlich deren Erfüllungsgehilfen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Allerdings ist die Haftung von LINUS und deren Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

4.2. Der Teilnehmer stellt LINUS von allen Ansprüchen sonstiger Dritter auf erstes Anfordern frei, die sich aus einer Pflichtverletzung dieser Vereinbarung oder aus einer Verletzung gesetzlicher Pflichten des Teilnehmers, seiner Angestellten, freien Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unter dieser Vereinbarung ergeben.

V. Sonstiges

5.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsregelungen des deutschen internationalen Privatrechts.

5.2. Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten (einschließlich ihrer Wirksamkeit) ist Berlin.