VEREINBARUNG FÜR DEN LINUS-WEIHNACHTSBONUS (ANGEBOTSBEDINGUNGEN)
I. Geltungsbereich
1. Die folgenden Angebotsbedingungen gelten für die Teilnahme an dem LINUS-Weihnachtsbonus- (nachfolgend „Weihnachtsbonus“) der Linus Digital Finance AG, Karl-Liebknecht-Straße 5, 10178 Berlin (nachfolgend „LINUS“) und alle hieraus resultierenden vertraglichen Beziehungen zwischen LINUS und Teilnehmern an dem Weihnachtsprogramm (nachfolgend „Teilnehmer“).
II. Teilnahmevoraussetzungen
2. Der Weihnachtsbonus (Ziffer III.) kann für LINUS-Kunden, die bereits ein Co-Investment getätigt haben, nur für Co-Investments in LINUS-Growth-Projekte über die Treuhandstruktur und jeweils ab 200.000 Euro (für semiprofessionelle Investoren) bzw. 50.000 Euro (für professionelle Investoren) angeboten werden. Das vergangene Investment kann ein beliebiges LINUS-Projekt sein.
Hat der Teilnehmer noch kein Co-Investment bei LINUS getätigt, ist ein Co-Investment über jede Struktur (Treuhand, Namensschuldverschreibung und Genussrechte) und in jedes Projekt (Growth, Funds und Core) möglich.
Unabhängig davon, ob der Teilnehmer bereits ein Co-Investment getätigt hat oder nicht muss das neue Co-Investment bis zum 28.02.2023 getätigt werden.
III. LINUS-WEihnachtsbonUS
3.1 Erfüllt der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 2, erhält er einen Bonus von +1,0 % Zinsen p.a. (nachfolgend „Bonus“). Hat der Teilnehmer bisher noch kein Investment getätigt, erhält er 500 Euro Cashback bei einem Co-Investment von mehr als 50.000 Euro und 1.000 Euro bei einem Co-Investment von mehr als 200.000 Euro.
3.2 Der Anspruch auf den Bonus erlischt, wenn der Teilnehmer den Treuhandvertrag wirksam widerruft.
3.3 Der Weihnachtsbonus kann mit anderen Angeboten, Boni oder Empfehlungsvergütungen kombiniert werden.
3.4 Mit der Zahlung des Weihnachtsbonus sind alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber LINUS abgegolten. Insbesondere besteht kein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber LINUS.
IV. Haftung und Freistellung
4.1 Die Haftung von LINUS, einschließlich deren Erfüllungsgehilfen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Allerdings ist die Haftung von LINUS und deren Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
4.2 Der Teilnehmer stellt LINUS von allen Ansprüchen sonstiger Dritter auf erstes Anfordern frei, die sich aus einer Pflichtverletzung dieser Vereinbarung oder aus einer Verletzung gesetzlicher Pflichten des Teilnehmers, seiner Angestellten, freien Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unter dieser Vereinbarung ergeben.
V. Sonstiges
5.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsregelungen des deutschen internationalen Privatrechts.
5.2. Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten (einschließlich ihrer Wirksamkeit) ist Berlin.