INVESTOREN WERBEN FREUNDE
Vereinbarung für das LINUS Empfehlungsprogramm "Investoren werben Freunde" (Teilnahmebedingungen)
Zwischen LINUS Digital Finance AG, geschäftsansässig Alexanderstraße 7, 10178 Berlin (Charlottenburg), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter Registernummer HRB 225909, – nachfolgend „LINUS“ – und dem am Empfehlungsprogramm teilnehmenden Investor – nachfolgend „Teilnehmer“.
LINUS und Teilnehmer werden nachfolgend zusammen auch die „Parteien“ und einzeln „Partei“ genannt.
Vorbemerkungen
- LINUS und mit LINUS verbundene Gesellschaften bieten für professionelle und semi-professionelle Anleger daten- und technologiegesteuerte Finanzierungslösungen für Immobilienprojekte an. Über eine von LINUS betriebene digitale Investmentplattform („Plattform“) erhalten Investoren Zugang zu professionell kuratierten Immobilieninvestments und können sich an diesen beteiligen, indem sie entweder (i) mit der LINUS Debt Invest DACH I GmbH & Co. KG einen Vertrag über den Kauf und die Übertragung eines Teilkommanditanteils an einer GmbH& Co. KG, die ein Spezial-AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches ist („Spezial-AIF“), abschließen („Anteilskaufvertrag“) oder (ii) mit der LINUS Treuhand GmbH & Co. KG einen Treuhandvertrag in Bezug auf einen Teilkommanditanteil an dem Spezial-AIF abschließen („Treuhandvertrag“).
- Zugang zur Plattform haben ausschließlich Investoren, die sich dort erfolgreich registriert haben („registrierte Plattform-Nutzer“). Eine erfolgreiche Registrierung setzt eine vorherige umfassende digitale und analoge Prüfung des potentiellen Anlegers durch LINUS voraus. Potentielle Anleger müssen bereits Erfahrung mit Investments getätigt haben.
- LINUS räumt allen registrierten Plattform-Nutzern die Möglichkeit ein, an ihrem „Investoren-werben-Freunde“-Programm teilzunehmen. Für die erfolgreiche Empfehlung von potentiellen Interessenten aus dem engen Freundes- und Bekanntenkreis sollen Teilnehmer dieses Programms nach Maßgabe der in dieser Vereinbarung näher festgelegter Bedingungen eine Prämie erhalten.
- Der Teilnehmer ist registrierter Plattform-Nutzer und möchte an dem Programm teilnehmen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt:
I. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Bewerbung der Plattform gegenüber Dritten, die ein potentielles Interesse an einem oder mehreren auf der Plattform angebotenen
Immobilieninvestments haben („Investmentinteressenten“) (nachfolgend „Empfehlung“ genannt).
1.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass Investmentinteressenten nur solche Interessenten sind bzw. sein können, die
1.2.1 dem engen Freundes- und Familienkreises des Teilnehmers entstammen und
1.2.2 hinreichende Vorerfahrung mit Investments haben, sodass sie als semi-professionelle oder professionelle Investoren zu qualifizierten sind.
1.3 Die maximale Anzahl von Empfehlungen pro Vertragsjahr beträgt fünf (5).
II. Rechte und Pflichten der Parteien
2.1 Der Teilnehmer ist zur Vornahme von Empfehlungen lediglich berechtigt, aber nicht verpflichtet.
2.2 Für seine Empfehlungstätigkeiten erhält der Teilnehmer von LINUS einen individualisierten Empfehlungscodes zur Verfügung gestellt, den er an Investmentinteressenten weitergeben kann. Eine Weitergabe des Empfehlungscodes an andere Personen ist nicht gestattet und dem Teilnehmer ausdrücklich untersagt. Investmentinteressenten, die sich auf der Plattform registrieren, erhalten die Möglichkeit, den ihr vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Empfehlungscode einzugeben und damit zu bestätigen, dass sie vom Teilnehmer auf die Plattform aufmerksam gemacht worden sind.
2.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt,
2.3.1 für LINUS als Vertreter aufzutreten, d.h. der Teilnehmer darf weder im Namen von LINUS auftreten noch Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen LINUS abgeben oder entgegennehmen;
2.3.2 die Bereitschaft des Investmentinteressenten zum Abschluss eines Anteilskaufvertrags oder eines Treuhandvertrags gezielt zu fördern oder anderweitig Beratungs- oder Vermittlungsleistungen gegenüber dem Investmentinteressenten im Hinblick auf Immobilieninvestments zu erbringen, die auf der Plattform angeboten werden;
2.3.3 Dritte mit der Erbringung von Empfehlungen teilweise oder vollständig zu beauftragen.
III. Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme zwischen LINUS und dem Investmentinteressenten erfolgt über die Registrierung des Investmentinteressenten auf der Plattform. Während des Registrierungsprozesses wird der Investmentinteressent aufgefordert, den ihm vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Empfehlungscode anzugeben und zu bestätigen, dass er auf Empfehlung des Teilnehmers die Plattform aufgerufen und sich dort registriert hat.
IV. Vergütung
4.1 Im Falle einer erfolgreichen Empfehlung enthalten der Teilnehmer und der Investmentinteressent nach Wahl des Teilnehmer jeweils entweder
4.1.1 eine einmalige Vergütung in Höhe von EUR 500,00 (in Worte: Euro fünfhundert) inkl. etwaiger anfallender Steuern und Gebühren; oder
4.1.2 für den nächsten von ihnen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach der Empfehlung abgeschlossenen Anteilskaufvertrag oder Treuhandvertrag eine Erhöhung der erwarteten jährlichen Verzinsung der Pflichteinlage um 50 Basispunkte (die „Empfehlungsvergütung“).
4.2 Eine erfolgreiche Empfehlung liegt vor, wenn der Investmentinteressent
4.2.1 sich unter Angabe des personalisierten Empfehlungscodes des Teilnehmers auf der Plattformregistriert hat,
4.2.2 in Folge einer Empfehlung des Teilnehmers einen wirksamen Anteilskaufvertrag oder Treuhandvertrag abgeschlossen hat,
4.2.3 zum Zeitpunkt der Empfehlung keine laufende Geschäftsbeziehung mit LINUS, der LINUS Debt Invest DACH I GmbH & Co. KG, der LINUS Treuhand GmbH & Co. KG oder einem anderen mit LINUS nach §§ 15 ff. AktG verbundenenUnternehmen unterhält und
4.2.4 im laufenden Vertragsjahr die maximale Anzahl von Empfehlungen gemäß Ziffer 1.3 nicht überschritten hat.
4.3 Der Anspruch auf Empfehlungsvergütung erlischt, wenn der Investmentinteressent den Anteilskaufvertrag bzw. Treuhandvertrag wirksam widerruft.
4.4 Die Empfehlungsvergütung gemäß Ziffer 4.1.1 wird fällig, wenn der Investmentinteressent den nach dem Anteilskaufvertrag bzw. Treuhandvertrag geschuldeten Kaufpreis an denTreuhänder bzw. Verkäufer gezahlt hat.
4.5 Die Empfehlungsvergütung gemäß Ziffer 4.1.1 wird auf die vom Teilnehmer und vom Investmentinteressenten genannten Bankkonten überwiesen, soweit keine andere Zahlungsart schriftlich vereinbart wird.
4.6 Die Empfehlungsvergütung gemäß Ziffer 4.1.2 kann nicht mit anderen Empfehlungsvergütungen kombiniert werden. Pro Anteilskaufvertrag oder Treuhandvertrag kann nur eine Empfehlungsvergütung gemäß Ziffer 4.1.2 in Anspruch genommen werden. Sollte der Teilnehmer aufgrund mehrerer erfolgreicher Empfehlungen einen Anspruch auf mehrere Empfehlungsvergütungen gemäß Ziffer 4.1.2 haben, führt dies nicht zu einer kumulierten Erhöhung der erwarteten jährlichen Verzinsung der Pflichteinlage um mehrmals 50 Basispunkte beim nächsten Anteilskaufvertrag oder Treuhandvertrag, sondern zu einer 50 Basisprozentpunkte-Erhöhung beim nächsten Anteilskaufvertrag oder Treuhandvertrag und der entsprechenden Anzahl sich hieran anschließender Anteilskauf- oder Treuhandverträge, die innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach der jeweiligen Empfehlung abgeschlossen werden.
4.7 Mit der Zahlung bzw. der Gewährung der Empfehlungsvergütung an den Teilnehmer und dem Investmentinteressenten sind alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber LINUS abgegolten. Insbesondere besteht kein Aufwendungsersatzanspruch des Teilnehmers gegenüber LINUS.
V. Haftung und Freistellung
5.1 Die Haftung von LINUS, einschließlich deren Erfüllungsgehilfen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Allerdings ist die Haftung von LINUS und deren Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht auf den beiVertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.2 Der Teilnehmer stellt LINUS von allen Ansprüchen von Interessenten oder sonstigen Dritten auf erstes Anfordern frei, die sich aus einer Pflichtverletzung dieser Vereinbarung, insbesondere ihrer Ziffern 2.2 und 2.3, oder aus einer Verletzung gesetzlicher Pflichten des Teilnehmers, seiner Angestellten, freien Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unter dieser Vereinbarung ergeben.
VI. Vertraulichkeit
6.1 Der Teilnehmer verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der LINUS vertraulich zu behandeln und auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus Stillschweigen über die ihm in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Daten oder Informationen zu wahren.
6.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, sowie alle ihm im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.
6.3 Die Offenlegung der vorgenannten Daten und Informationen Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von LINUS, zur Wahrung schutzwürdiger Belange oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
VII. Laufzeit
7.1 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ihre Laufzeit beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien.
7.2 Die Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
7.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt.
7.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein schwerwiegender Verstoß einer Partei gegen eine Pflicht nach dieser Vereinbarung, insbesondere Ziffer 2.2 oder 2.3, vorliegt und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nichtzugemutet werden kann.
7.5 Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit Ausnahme der Vertraulichkeitsverpflichtungen nach Ziffer 6 dieser Vereinbarung sowie eines nach Ziffer 4 dieser Vereinbarung bereits wirksam entstandenen Anspruchs auf die Empfehlungsvergütung.
7.6 Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
VIII. Sonstiges
8.1 Die Vereinbarung stellt die vollständige Absprache zwischen den Parteien dar. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel 8.1, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervor unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die wirtschaftlich dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer etwaigen Regelungslücke.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsregelungen des deutschen internationalen Privatrechts.
8.4 Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten (einschließlich ihrer Wirksamkeit) ist Berlin.