Angebotsbedingungen für die LINUS-Bonusaktion im Juli 2022

I. Geltungsbereich

Die folgenden Angebotsbedingungen gelten für die Teilnahme an der LINUS-Growth-Bonusaktion (nachfolgend „Bonusaktion Juli 2022“) der Linus Digital Finance AG, Alexanderstraße 7, 10178 Berlin (nachfolgend „LINUS“) und alle hieraus resultierenden vertraglichen Beziehungen zwischen LINUS und Teilnehmern an der Bonusaktion (nachfolgend „Teilnehmer“).

II. Teilnahmevoraussetzungen

2.1. Um an der Bonusaktion Juli 2022 teilzunehmen, muss der Teilnehmer innerhalb des Angebotszeitraums (siehe Ziffer 4) über die LINUS-Plattform einen wirksamen Treuhandvertrag über die Beteiligung an den Growth-Projekten „Berlin Lietzenburger Straße“, Poseidon Portfolio“ oder "Nürnberg – The Q" bei LINUS erfolgreich abschließen.

2.2. Der Neukundenbonus ist nur für Investments ab 200.000 Euro (für semiprofessionelle Investoren) bzw. 50.000 Euro (für professionelle Investoren) möglich.

III. Bonusaktion Juli 2022

3.1. Erfüllt der Teilnehmerdie Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 2, erhält er eine zusätzlicheZielrendite von 0,5 Prozentpunkten auf das von ihm getätigte LINUS GrowthInvestment. Die Bonuszahlung enthält etwaig anfallende Steuern und Gebühren.

3.2. Der Anspruch auf den Bonus erlischt, wenn der Teilnehmer den Treuhandvertrag wirksam widerruft.

3.3. Die Auszahlung des Bonus wird vollständig fällig, wenn das Ende des Investitionszeitraumes erreicht ist.

3.4.  Die zusätzliche Zielrendite wird zusammen mit den üblichen Zinsen ausgezahlt.  

3.5. Der Bonus kann – mit Ausnahme des High Volume Bonus – nicht mit anderen Angeboten, Boni oder Empfehlungsvergütungen kombiniert werden.

3.6. Mit der Zahlung des Bonus sind alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber LINUS abgegolten. Insbesondere besteht kein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber LINUS.

3.7 Teilnehmer können denBonus für beide Growth-Projekte „Berlin Lietzenburger Straße“ und „PoseidonPortfolio“ in Anspruch nehmen.

IV. Angebotszeitraum

Das Angebot ist gültig vom 21.06.2022 bis 31.07.2022. Der Teilnehmer muss bis Ende Juli 2022 den Investmentprozess vollständig abgeschlossen haben, d.h. alle Verträge werden fristgerecht unterzeichnet und die Investmentsumme muss fristgerecht, also bis zum 25. Juli 2022 (maßgebend: Zahlungseingang) überwiesen sein.

V. Haftung und Freistellung

5.1. Die Haftung von LINUS, einschließlich deren Erfüllungsgehilfen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Allerdings ist die Haftung von LINUS und deren Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

5.2. Der Teilnehmer stellt LINUS von allen Ansprüchen sonstiger Dritter auf erstes Anfordern frei, die sich aus einer Pflichtverletzung dieser Vereinbarung oder aus einer Verletzung gesetzlicher Pflichten des Teilnehmers, seiner Angestellten, freien Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unter dieser Vereinbarung ergeben.

VI. Sonstiges

6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsregelungen des deutschen internationalen Privatrechts.

6.2. Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten (einschließlich ihrer Wirksamkeit) ist Berlin.