Angebotsbedingungen für die LINUS-Neukunden-Bonusaktion im Juni 2022

I. Geltungsbereich

Die folgenden Angebotsbedingungen gelten für die Teilnahme an der LINUS-Neukunden-Bonusaktion (nachfolgend „Bonusaktion Juni 2022“) der Linus Digital Finance AG, Alexanderstraße 7, 10178 Berlin (nachfolgend „LINUS“) und alle hieraus resultierenden vertraglichen Beziehungen zwischen LINUS und Teilnehmern an der Bonusaktion (nachfolgend „Teilnehmer“).

II. Teilnahmevoraussetzungen

2.1. Um an der Bonusaktion Juni 2022 teilzunehmen, muss der Teilnehmer innerhalb des Angebotszeitraums (siehe Ziffer 4) ein Investment bei LINUS erfolgreich abschließen.

2.2. Ein erfolgreicher Abschluss eines Investments im Sinne der Ziffer 2.1 liegt vor, wenn der Teilnehmer

2.2.1. von LINUS am oder nach dem 01.06.2022 Beitrittsunterlagen erhalten hat,

2.2.1. über die LINUS-Plattform für ein deutsches LINUS Growth Projekt (Deal-by-Deal) einen wirksamen Treuhandvertrag abgeschlossen hat, und

2.2.2. zum Zeitpunkt der Registrierung keine laufende Geschäftsbeziehung mit LINUS, der Linus Debt Invest DACH I GmbH & Co. KG, der LINUS Real Estate Opportunities SCSp, SICAV-RAIF, der LINUS RE Debt Fund II S.à r.l., der LINUS RE Debt Fund II LEV S.à r.l., der Linus Treuhand GmbH & Co. KG oder einem anderen mit LINUS nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen unterhält.

2.3. Der Neukundenbonus ist nur für Investments ab 200.000 Euro (für semiprofessionelle Investoren) bzw. 50.000 Euro (für professionelle Investoren) möglich.

III. Bonusaktion Juni 2022

3.1. Erfüllt der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen, erhält er eine zusätzliche Zielrendite von 1,0 % Punkten auf das von ihm getätigte LINUS Growth Investment. Die Bonuszahlung enthält etwaig anfallende Steuern und Gebühren.

3.2. Der Anspruch auf den Bonus erlischt, wenn der Teilnehmer den Treuhandvertrag wirksam widerruft.

3.3. Die Auszahlung des Bonus wird vollständig fällig, wenn das Ende des Investitionszeitraumes erreicht ist. Dieser bewegt sich typischerweise zwischen 6 und 48 Monaten.

3.4.  Die zusätzliche Zielrendite wird zusammen mit den üblichen Zinsen ausgezahlt.  

3.5. Der Bonus kann – mit Ausnahme des High Volume Bonus – nicht mit anderen Angeboten, Boni oder Empfehlungsvergütungen kombiniert werden.

3.6. Mit der Zahlung des Bonus sind alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber LINUS abgegolten. Insbesondere besteht kein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber LINUS.

3.7. Die Anzahl der Boni ist auf insgesamt 100 LINUS Growth Investments limitiert. Teilnehmer können den Bonus für mehrere LINUS Growth Investments in Anspruch nehmen.  

IV. Angebotszeitraum

Das Angebot ist gültig vom 01.06.2022 bis 30.06.2022. Der Teilnehmer muss bis Ende Juni den Investmentprozess vollständig abgeschlossen haben, d.h. alle Verträge werden fristgerecht unterzeichnet und die Investmentsumme muss fristgerecht, also bis zum 24. Juni 2022 (maßgebend: Zahlungseingang) überwiesen sein.

V. Haftung und Freistellung

5.1. Die Haftung von LINUS, einschließlich deren Erfüllungsgehilfen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Allerdings ist die Haftung von LINUS und deren Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

5.2. Der Teilnehmer stellt LINUS von allen Ansprüchen sonstiger Dritter auf erstes Anfordern frei, die sich aus einer Pflichtverletzung dieser Vereinbarung oder aus einer Verletzung gesetzlicher Pflichten des Teilnehmers, seiner Angestellten, freien Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unter dieser Vereinbarung ergeben.

VI. Sonstiges

6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsregelungen des deutschen internationalen Privatrechts.

6.2. Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten (einschließlich ihrer Wirksamkeit) ist Berlin.